Staatliche Fördermaßnahmen schaffen zusätzlich Anreize, die Energieeffizienz im Unternehmen durch Energieaudits zu prüfen oder mithilfe eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder Umweltmanagementsystems (UMS) nachhaltig zu steigern. Das gilt auch für Unternehmen, die das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nicht betrifft. Hier ein Überblick über die Änderungen, die 2015 zu beachten sind.
Seit 1. Januar 2015 ist das Regelverfahren der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Kraft. Das bedeutet: Produzierende Unternehmen, die im Rahmen der SpaEfV von der Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer profitieren wollen, müssen ein zertifiziertes EnMS nach ISO 50001 oder ein validiertes UMS nach EMAS vorweisen können – und zwar bis zum 31. Dezember 2015. Für KMU werden erleichternd auch regelmäßige Audits gemäß DIN EN 16247-1 oder ein „Alternatives System“ als Nachweis anerkannt.
Besonders stromkostenintensive Unternehmen können im Rahmen der BesAR einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen und so ihre Stromkosten senken. Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem Stromverbrauch von 1 GWh bis 10 GWh pro Geschäftsjahr, die im vergangenen Jahr noch die Übergangsregelung nach § 103 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 in Anspruch nehmen konnten, müssen jetzt aktiv werden: Wollen sie in den Genuss der Begünstigungen kommen, so sind auch sie bis zum 30. Juni 2015 erstmals verpflichtet, eine Zertifizierung nach ISO 50001, eine Validierung nach EMAS oder eine Bescheinigung für ein Alternatives System nach § 3 SpaEfV (gilt nur bei einem Stromverbrauch von 1 GWh bis 5 GWh pro Geschäftsjahr) vorzulegen.
Doch auch für Unternehmen, die die Bedingungen der BesAR beziehungsweise SpaEfV nicht erfüllen, gibt es attraktive Fördermöglichkeiten. Schon seit 2013 setzt die „Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen“ zusätzliche Anreize, nachhaltig für Energieeffizienz zu sorgen. Berechtigte Unternehmen erhalten Zuschüsse für die Erstzertifizierung eines EnMS nach DIN EN ISO 50001 und eines Energiecontrollings sowie für den Erwerb von Messtechnik und Energiemanagement-Software.
Zudem trat am 1. Januar 2015 die neue Richtlinie für die „Energieberatung im Mittelstand“ in Kraft. Diese fördert gezielt hochwertige Energieberatungen – insbesondere Energieaudits nach DIN EN 16247-1 – sowie deren Umsetzung mit Zuschüssen. Damit wird es auch für KMU noch attraktiver, fachkundige Experten heranzuziehen, um wirtschaftlich sinnvolle Energieeinsparpotenziale systematisch zu erschließen – etwa die Nutzung von Abwärme. Seit dem Jahreswechsel hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Abwicklung dieses Förderprogramms von der KfW-Bank übernommen.